Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. September 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat mit einem von ihm unterzeichneten, am 27.10.2014 beim
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