Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt die Feststellung von Schädigungsfolgen aufgrund der von ihm geltend gemachten "massenweisen Foltermethoden der hochkriminell nonstop arbeitenden deutschen Justiz und Behörden" und die Gewährung von Versorgung nach dem
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