Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten einer in Ungarn durchgeführten Versorgung mit Zahnersatz.
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