Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2015 - L 25 AS 1441/14 B PKH - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt N. in P. beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen den bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Bewilligung von PKH für das vor dem SG Neuruppin abgeschlossene Verfahren S
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