Die Verfahren zu den Aktenzeichen B 4 AS 665/15 B, B 4 AS 666/15 B, B 4 AS 667/15 B, B 4 AS 668/15 B, B 4 AS 669/15 B, B 4 AS 670/15 B und B 4 AS 671/15 B werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Führend ist das Aktenzeichen B 4 AS 665/15 B.
Die Anträge des Klägers, ihm für die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. November 2015 - L
Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den bezeichneten Beschlüssen werden als unzulässig verworfen.
Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I
In allen sieben Verfahren begehrt der Kläger die Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
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