BSG - Beschluss vom 05.06.2024
B 6 KA 10/23 B
Vorinstanzen:
SG München, vom 27.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KA 228/19
LSG Bayern, vom 08.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 42/20

BSG - Beschluss vom 05.06.2024 (B 6 KA 10/23 B) - DRsp Nr. 2024/9663

BSG, Beschluss vom 05.06.2024 - Aktenzeichen B 6 KA 10/23 B

DRsp Nr. 2024/9663

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der anderen Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 191 682,45 Euro festgesetzt.

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über die Entziehung der vertragspsychotherapeutischen Zulassung der Beigeladenen zu 1. wegen Verletzung der Fortbildungspflicht.