Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Mit Urteil vom 25.3.2015 hat das LSG Berlin-Brandenburg einen Anspruch des Klägers auf höhere Regelaltersrente verneint. Bei der Berechnung des Werts seiner Rente seien weder weitere rentenrechtliche Zeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung noch höhere Entgelte zu berücksichtigen. Auch stehe ihm der geltend gemachte rentenrechtliche Nachteilsausgleich nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (
Der Kläger hat mit einem von ihm persönlich unterzeichneten Schreiben vom 4.6.2015 Prozesskostenhilfe (PKH) für die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens beantragt.
II
Der Antrag des Klägers auf PKH ist abzulehnen.
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