Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2014 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin hat persönlich mit an das Bundessozialgericht gerichtetem Schreiben vom 7.1.2015 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9.12.2014 eingelegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|