Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2015 - L 7 AS 579/14 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen postulationsfähigen Rechtsbeistand beizuordnen, wird abgelehnt.
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