Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 18.2.2015 den Antrag des Antragstellers, dessen Inhalt sich in allgemeinpolitischen Ausführungen sowie in Beleidigungen gegen die Richter des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|