BSG vom 25.02.1993
2 RU 19/92
Normen:
RVO § 548 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 1993 Beil. 12 Nr. 13
NZS 1993, 370
SozR 3-2200 § 548 Nr. 16

BSG - 25.02.1993 (2 RU 19/92) - DRsp Nr. 1993/3512

BSG, vom 25.02.1993 - Aktenzeichen 2 RU 19/92

DRsp Nr. 1993/3512

»Der Betriebssport steht auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn seine Organisation auf einen aus Betriebsangehörigen und deren Familienangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen steht.«

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1;

I. Die Klägerin begehrt die Erstattung der Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit dem als Arbeitsunfall umstrittenen Unfall vom 11. April 1984 des bei ihr krankenversicherten Beigeladenen entstanden sind.