I. Streitig ist die Höhe von Kurzarbeitergeld (Kug). Die Klägerin, die eine Kartonagenfabrik betreibt, zeigte am 7. September 1987 beim Arbeitsamt Wuppertal an, daß sie auftragsbedingt vom 9. September 1987 an Produktion ausfallen lassen müsse. Das Arbeitsamt erkannte daraufhin an, daß die Voraussetzungen der §§
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