I. Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU). Zwischen den Beteiligten ist insbesondere umstritten, ob die Wartezeit von 60 Kalendermonaten aufgrund der in der Türkei, der Schweiz und in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt ist.
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