I Der Kläger begehrt Leistungen aus der Konkursausfallversicherung auch für die Kosten des Konkursantragsverfahrens.
Der Kläger war von Februar bis Mai 1987 bei der Firma B. H. L. in B. (Fa. H.) beschäftigt; die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Urteilen wegen seiner Arbeitsentgeltforderungen blieb erfolglos. Die Fa. H. schuldete auch der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) seit Juni 1987 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca DM 12.000,--. Im November 1988 stellte der Arbeitgeber den Betrieb vollständig ein, nachdem ihm die Gewerbeausübung untersagt worden war.
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