I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Altersruhegeld. Der am 19. Januar 1923 in W. geborene jüdische Kläger hielt sich bis Sommer 1938 in Österreich auf. Von September 1938 bis Juli 1939 bereitete er sich auf die Auswanderung nach Palästina in der Kollektivausbildungsstätte Landwerk A. bei L. (Reichsgebiet) vor (Hachscharah). Unmittelbar danach wanderte er über W. nach Palästina aus. Der Kläger erhielt 1965 von den österreichischen Behörden eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Schilling wegen des von ihm erlittenen Ausbildungsschadens. Er ist seit 1948 israelischer Staatsangehöriger.
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