I. Der Rechtsstreit betrifft die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Vergangenheit im Zugunstenwege; die Beteiligten streiten darüber, ob bei Feststellung der Bedürftigkeit der Klägerin ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten ihres Ehemannes vorzunehmen ist.
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