I. Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Beklagten, den Bescheid über die Witwenversorgung der Klägerin wegen Wiederverheiratung rückwirkend aufzuheben.
Der Beklagte gewährte der in Polen lebenden Klägerin mit Bescheid vom 14. September 1960 Witwengrundrente nach ihrem zum 9. Mai 1946 für tot erklärten ersten Ehemann A. E. Die Rente war eine Teilversorgung nach §
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