A.
I.
Der Beschwerdeführer war Herausgeber und Chefredakteur der hauptsächlich im Raume Hamburg verbreiteten Wochenzeitung "Blinkfüer". In einer Beilage des Blattes wurden die Rundfunk- und Fernsehprogramme der westdeutschen und mitteldeutschen Sender sowie der Sender im Ostsektor Berlins abgedruckt.
Die Verlagshäuser Axel Springer Sohn KG, Hammerich Lesser KG und Die Welt Verlags-GmbH - im folgenden: die Beklagten - waren in dem hier maßgeblichen Zeitraum Herausgeber der Zeitungen "Bild", "Bild am Sonntag", "Hamburger Abendblatt", "Die Welt", "Welt am Sonntag", der Zeitschrift "Das Neue Blatt", der Rundfunkzeitschrift "Hör zu" und der illustrierten Zeitschrift "Kristall". Ende August 1961 versandten die Beklagten an sämtliche Zeitungs- und Zeitschriftenhändler in Hamburg ein Rundschreiben folgenden Inhalts:
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