1. Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision im Übrigen wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2018 -
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Dezember 2017 -
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