Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 10.03.2011 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 16.12.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.04.2010 abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
III.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|