LAG Frankfurt/Main, vom 01.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1743/05
ArbG Wiesbaden, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 14/04
Bindungswirkung der Eingruppierung im Rechtsstreit wegen Änderungskündigung nach rechtskräftig verweigerter Zustimmung des Betriebsrats
BAG, Urteil vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 967/06
DRsp Nr. 2009/3644
Bindungswirkung der Eingruppierung im Rechtsstreit wegen Änderungskündigung nach rechtskräftig verweigerter Zustimmung des Betriebsrats
Hat wegen der Eingruppierung des Arbeitnehmers ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99BetrVG stattgefunden, kann sich der Arbeitgeber im Rechtsstreit über eine Änderungskündigung nicht auf die Maßgeblichkeit einer dem Ergebnis des durchgeführten Beschlussverfahrens widersprechenden Eingruppierung berufen.Orientierungssätze:1. Hat ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99BetrVG stattgefunden, ist die gerichtlich als zutreffend festgestellte Eingruppierung für den Arbeitgeber im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer verbindlich (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1, 10).
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