LAG Chemnitz - Urteil vom 16.08.2016
3 Sa 606/15
Normen:
BGB § 613a; AVR des Diakonischen Werkes;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 10.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 948/15

Bindung des Betriebsübernehmers an die in Arbeitsverträgen in Bezug genommenen AVR des Diakonischen Werkes und die dort vorgesehene Dynamik der Bezüge

LAG Chemnitz, Urteil vom 16.08.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 606/15

DRsp Nr. 2017/4226

Bindung des Betriebsübernehmers an die in Arbeitsverträgen in Bezug genommenen AVR des Diakonischen Werkes und die dort vorgesehene Dynamik der Bezüge

Ist in einem Arbeitsverhältnis die Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland vereinbart, so ist dies im Falle eines Betriebsübergangs dahingehend auszulegen, dass die AVR dynamisch nur dann fortgelten sollen, soweit ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber besteht, der gem. § 4 ARGG-EKD verpflichtet ist, auf seine Arbeitsverhältnisse die AVR des Diakonischen Werkes anzuwenden.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 10.09.2015 - 14 Ca 948/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a; AVR des Diakonischen Werkes;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auf der Grundlage von Beschlüssen der arbeitsrechtlichen Kommission der ... in Deutschland eine erhöhte Vergütung zu zahlen.