I. Der Kläger ist Leitender Arzt der Anästhesieabteilung eines Krankenhauses und zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für bestimmte Leistungen auf Überweisung ermächtigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Pfalz (Rechtsvorgängerin der Beklagten) berichtigte seine Abrechnungen für die Quartale III/1998 bis I/2002, indem sie die vom Kläger erbrachten und abgerechneten Leistungen in den Behandlungsfällen von der Vergütung ausschloss, in denen der Kläger seine Leistungen vor dem Zeitpunkt erbracht hatte, an dem der den Patienten behandelnde Vertragsarzt die für die Inanspruchnahme des Klägers notwendige Überweisung ausgestellt hatte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|