I.
Der Kläger macht gegen den Beklagten Ansprüche auf Zahlung von Honorar und Auslagen geltend. Er hat vorgetragen, er habe auf der Grundlage einer freien Mitarbeit für den Beklagten bei einem bestimmten Bauvorhaben als Bauleiter tätig sein sollen. Der Beklagte habe das vereinbarte Honorar nicht in voller Höhe gezahlt.
Den Restbetrag verlangt der Kläger mit seiner Klage.
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