Der Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 27.10.2010 wird aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, vorläufig vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung in der Hauptsache die Lehrgangskosten für die am 01.09.2010 begonnene Weiterbildung der Antragstellerin zur staatlich anerkannten Physiotherapeutin bei dem Bildungsträger F. - in Oldenburg, längstens für die Dauer von 24 Monaten, zu übernehmen.
Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.
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