BGH - Urteil vom 31.03.1982 (2 StR 744/81) - DRsp Nr. 1996/21465
BGH, Urteil vom 31.03.1982 - Aktenzeichen 2 StR 744/81
DRsp Nr. 1996/21465
»In Fällen unerlaubter Überlassung von Leiharbeitnehmern ist Arbeitgeber i.S. der §§ 529 Abs. 1, 1428 Abs. 1RVO, § 225 Abs. 1AFG allein der Entleiher. Der unerlaubt handelnde Verleiher kann wegen seiner Unterlassung, Arbeitnehmer-Beitragsteile an die berechtigte Kasse abzuführen, nicht nach diesen Vorschriften bestraft werden.«