LSG Rheinland-Pfalz, vom 31.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 32/04
SG Speyer, vom 12.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 46/02
Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 28.12.2005 - Aktenzeichen B 12 KR 42/05 B
DRsp Nr. 2006/7101
Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
Zur Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 62SGG und Art 103 Abs 1GG ist darzulegen, dass die Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hätte, wenn die prozessualen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu erhalten, rechtzeitig wahrgenommen, dh in vollem Umfang ausgeschöpft worden wären. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]