Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2010 - L 2 SO 5275/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Übernahme nicht gedeckter Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Klägers durch die Beklagte in dem Zeitraum vom 1.4.2007 bis 31.7.2008.
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