Auf die Berufungen beider Parteien wird unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.593,01 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.417,66 € brutto seit dem 01.01.2013, aus 255,23 € brutto seit dem 01.04.2013 und aus 920,12 € brutto seit dem 01.10.2013 zu zahlen (Arbeitsunterbrechungen von Juni 2010 bis September 2013).
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 216,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2013 zu zahlen (Differenz zu monatlich 160 Stunden für Januar 2013).
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 6/10 und die Beklagte 4/10 zu tragen.
5.
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