Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 11.06.2013 in Sachen 14 Ca 9750/12 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 105,06 € brutto sowie weitere 17,94 € netto zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 110,64 € seit dem 01.01.2013 und aus weiteren 12,36 € seit dem 16.01.2013.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 94 % und die Beklagte 6 % zu zahlen.
Für den Kläger wird die Revision zugelassen, für die Beklagte nicht.
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