Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.11.2014 geändert. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und die Rechtsanwaltskanzlei A, L, beigeordnet.
Der Antragsteller hatte im Hauptsacheverfahren die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zustimmung zu einem Umzug erstrebt.
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