Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2014 geändert. Den Antragstellern wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt T, N, bewilligt.
I.
Die Antragstellerin zu 1) und der Antragsteller zu 2) sind verheiratet. Sie besitzen die bulgarische Staatsangehörigkeit. Im September 2014 zogen die Antragsteller zu 3) bis zu 5), die minderjährigen Kinder des Ehepaares, in die Bundesrepublik nach.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|