Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 17.12.2014 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwältin S, N, beigeordnet.
I.
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