Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Klägerin wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M. C. aus N. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat Erfolg.
Die Klägerin hat die im angefochtenen Beschluss angenommenen Hindernisse für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ausräumen können.
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