Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 07.03.2022 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 01.03.2022 -
Der Beklagten wird Prozesskostenhilfe im Umfang der Bewilligung gemäß des Beschlusses vom 01.03.2022 bewilligt mit der Maßgabe, dass die Beklagte keine Raten aus ihrem Einkommen zu zahlen hat.
Für die Staatskasse wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Die Beklagte begehrt die Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine gegen sie angestrengte Zahlungsklage.
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