Dem Kläger wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. Juni 2020 - L 1 KR 77/19 - wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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Im Streit steht die Bewilligung von Krankengeld statt einer begehrten Unterhaltsbeihilfe.
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