Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 20. Juni 2017 aufgehoben und die Beklagte unter Änderung der Bescheide der Beklagten vom 1. und 2. Oktober 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. Oktober 2015 verpflichtet, dem Kläger Arbeitslosengeld für die Zeit vom 8. September 2015 bis zum 30. September 2015 in Höhe von kalendertäglich EUR 25,49 zu bewilligen.
Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|