Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 23. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Bewilligung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juli 2014 sowie um die Dauer der Leistungsbewilligung.
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