Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. August 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin, die seit dem 1. Dezember 2023 im Bezug von Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht, auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI).
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