Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt eine Regelaltersrente unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte (EP) für ihre Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|