Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.09.2010 - 10 Ca4395/10 -abgeändert:
Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 9.930,00 - festgesetzt.
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