LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.04.2012
L 2 U 100/11
Normen:
SGB VII § 5; SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 15.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 68 U 614/08

Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen L 2 U 100/11

DRsp Nr. 2012/10370

Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

Erleidet ein Versicherter mehrere Arbeitsunfälle - hier: Raubüberfälle -, die Folgen auf psychiatrischem Sachgebiet hinterlassen - hier: eine reaktivierte Posttraumatische Belastungsstörung -, sind trotz erheblicher Beweisschwierigkeiten die gesundheitlichen Folgen der Versicherungsfälle bei der MdE-Bewertung gegeneinander abzugrenzen. Dabei können sich die Folgen vorangegangener Unfälle auch dann als Vorschaden darstellen, wenn sie nicht mit einer MdE von mindestens 10 v. H. zu bewerten sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. März 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 5; SGB VII § 8;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines als Arbeitsunfall anerkannten Unfallereignisses vom 21. Oktober 2006 sowie die Übernahme von Heilbehandlungskosten (psychiatrische Behandlung) über den 06. März 2008 (Datum der letzten von der Beklagten veranlassten Begutachtung durch Prof. Dr. S) hinaus.