1. Die Berufung des beklagten Landes wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch im Besetzungsverfahren für eine Stelle. Dem liegt ausweislich des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 31.07.2013 -
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