Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten noch Provisionszahlungen verlangen kann.
Der Kläger hat im erstinstanzlichen Rechtszug zuletzt von der Beklagten Provisionszahlungen für den Zeitraum vom 01.01.1998 bis zum 11.06.1999 in Höhe von insgesamt 197.105,01 DM sowie Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von 19.361,74 DM verlangt.
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