Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger gegen den Beklagten die Einwilligung in die Herausgabe eines Fahrzeuges gegenüber dem Sequester geltend.
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich der Beklagte verpflichtet, ein Kraftfahrzeug Smart Cabrio Passion, amtliches Kennzeichen an die Fa. H C als Sequester herauszugeben. Offen blieben in diesem Verfahren Eigentums- und Herausgabeansprüche. Der Beklagte war etwa 8 Jahre lang bis Sommer 2003 Arbeitnehmer im Betrieb des Klägers.
Das streitgegenständliche Fahrzeug Smart wurde von der Firma des Klägers geleast, diese zahlte auch die Leasingraten. Der Leasingvertrag lief im August oder September 2004 aus. Nachdem sich der Beklagte geweigert hat, die Freigabe gegenüber dem Sequester zu erklären, hat der Kläger vor dem Arbeitsgericht Trier Klage auf Zustimmung erhoben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|