Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.04.2008 - 3 Ca 9629/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltansprüche in Höhe von 32.460,00 € brutto für den gesamten Zeitraum eines vom 01.02.2004 bis zum 30.09.2005 bestandenen Arbeitsverhältnisses.
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