Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der 1950 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.11.1975 als Dachdecker beschäftigt. Die Beklagte beschäftigte in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|