Die Parteien streiten über den konkursrechtlichen Rang eines Anspruchs des Klägers auf eine sog. Incentive-Prämie.
Der Kläger war seit 1974 Außendienstmitarbeiter der S. GmbH & Co. Waggonbau, über deren Vermögen am 31. August 1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt wurde. Die Vergütung des Klägers setzte sich aus einem Festgehalt und Provisionen zusammen.
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