1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. August 2010 - 2 Sa 473/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob das beklagte Land es unterlassen muss, den Kläger für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis zum 30. April 2005 einer dienstlichen Regelbeurteilung zu unterziehen.
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