LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.07.2014
L 9 KR 512/12
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 31.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 73 KR 1216/10

Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Mitarbeiters in einer Jugendfreizeiteinrichtung; Berücksichtigung nur der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitsleistung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.07.2014 - Aktenzeichen L 9 KR 512/12

DRsp Nr. 2014/15840

Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Mitarbeiters in einer Jugendfreizeiteinrichtung; Berücksichtigung nur der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitsleistung

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) in der Zeit vom 15. Januar bis 11. Juli 2009.

Das Bezirksamt von Berlin betreibt am W seit vielen Jahren das Kulturzentrum "". Dessen Schwerpunkt liegt - ausweislich seiner Selbstdarstellung unter www ...de - in der Durchführung unterschiedlichster Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es werden Veranstaltungen für junge Leute organisiert oder mit Jugendlichen konzipiert und durchgeführt.